Frau W., die ich in den Monaten meiner Suche nach einer Beschäftigung, alle Nase lang mal brieflich, telefonisch oder persönlich kontaktierte, lud mich für letzte Woche zu einem Termin ein, um den ich gebeten hatte. In ihrem Büro, einer Mischung aus Funktionalität und deprimierender Amtsstubenverstaubtheit, nahm ich an der Kopfseite ihres Schreibtischs Platz und erzählte ihr in knappen Sätzen von meinem Anliegen. Ich blieb bei meinen Ausführungen immer so nah es ging an der Wahrheit, musste aber ein paar stilistische und potenziell mehrwerteinbringende Hinzufügungen bzw. Auslassungen einfliessen lassen. Kurzum wollte ich Kohle haben. Dass ich mich nun als Freelancer betätigen werde und freiwillig aus der gemütlichen Hartz IV-Nichtstuerei und damit aus der Statistik fliegen werde, sollte mir das Amt in Form von Zuschüssen aber mal ordentlich bezahlen. Wie meinte mein Bekannter und Steuerberater? "Die kaufen sich mit dem Überbrückungsgeld gerne von Dir frei."
Siegesgewiss saß ich also mit meinem professionell erstellten, mit Farblaser ausgedruckten und ring-gebundenem Businessplan vor Frau W. und präsentierte ihr mein Konzept. Natürlich war mir schon vorher klar, dass die gute Frau keine Ahnung von den ganzen Begrifflichkeiten hatte, geschweige denn das Interesse hatte, sich meinen Dreijahresplan mit vielen kleinen Zahlen en detail anzuschauen. Ich rechnete mit einigen "Hmmm"'s, "Aha"'s und "Soso"'s und zum Schluss mit einem Stempel, auf dem "Genehmigt!" steht. Leider kam es dann doch etwas anders. "Ihr Konzept sieht viel versprechend aus, r0ssi. Sie haben ja auch schon einen Großkunden in Aussicht, wie ich ihrem Geschäftskonzept entnehme." - "Rightyright, Muttchen! Und wieviel Zaster wird Deine Bande dem Oberdruke nun abdrücken?" (oder so ähnlich) entgegnete ich, während ich mir lässig den Schritt kratzte.
"Leider gibt es bei Arbeitslosengeld 2 keine sonderlichen existenzfördernden Maßnahmen, die sind nur für Empfänger des normalen ALG vorgesehen. Der Gesetzgeber", eines ihrer Lieblingswörter, "hat das so nicht vorgesehen." liess Frau W. mit einem Lächeln des Bedauerns meinen Traum vom "Powered by Arbeitsagentur"-Unternehmen platzen. "Nichts? Hat der Gesetzgeber denn nicht daran gedacht, dass sich eventuell nach der Uni arbeitslose Studenten selbständig machen wollen? Was ist denn mit denen, das sind bestimmt nicht wenige, ich zumindest kenne etliche." - "Tur mit leid, das Einzige was sie bekommen würden, wären 250€ falls sie mit ihren Einnahmen unter der ALG2-Bemessung blieben. Doch ich denke, das wird bei ihren hervorragenden Aussichten wohl kaum der Fall sein" bauchpinselte sie mich. "Dafür müssten sie aber erst an einem dreitägigem Existenzgründerseminar teilnehmen, danach geht ihr Konzept ans Amt für Wirtschaftsprüfung und dann erst erhalten sie einen Bescheid." Im Geiste wähnte ich den Verwaltungsaufwand und die Terminierung dieser Aktionen bis weit ins Jahr 2008 hinein. Selbstredend hätte ich in der gesamten Zeit noch nicht mein Gewerbe ausüben dürfen.
Dass das indiskutabel ist, liegt auf der Hand, ich bin schliesslich schon längst dabei. Also dankte ich Frau W., die sich sichtlich bemüht hatte, die Blätter mit den Vorschriften zu lesen und Kollegen in anderen Abteilungen zu befragen ("Das hab ich in den letzten 15 Monaten erst drei Mal gemacht. Sie wissen, hier machen sich nicht viele HartzIV-Empänger selbständig.") und ging mit meinem tollen nutzlosen Businessplan aus der ArGe, die ich hoffentlich niemals wieder betreten werde. Keine Förderung heisst auch, keine Rechenschaft abelegen; und das ist ja auch mal was wert.
Ende.
(Die ganze Geschichte:
Teil 1,
Teil 2,
Teil 3,
Teil 4,
Teil 5.)